Rechts-News

Einführungs-Erlass zur VOB-Gesamtausgabe 2019

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30.10.2019

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Erlass vom 23.09.2019 für alle Dienststellen die Anwendung der neuen Gesamtausgabe der VOB 2019 angeordnet. Diese wurde in den Teilen A und C inhaltlich überarbeitet.

Über die Änderungen der VOB/A hatten wir bereits in unserem vorletzten Newsletter berichtet. Dort wurde vor allen Dingen der erste Abschnitt an die Regelungen des zweiten Abschnitts angepasst. Darüber hinaus gibt es Erleichterungen beim Eignungsnachweis und Klarstellungen in Bezug auf die Abgabe von Haupt- und Nebenangeboten. Insbesondere wurde aber das Nachfordern fehlender Unterlagen und Preise Unterlagen geregelt.

Zur VOB/B gibt es in der neuen Gesamtausgabe leider keine Änderung. Hier hätte die Gelegenheit bestanden, Anpassungen an das neue Bauvertragsrecht des BGB vorzunehmen. Dies ist aus unserer Sicht dringend erforderlich, weil z. B. die Nachtragsregelungen der VOB/B eine deutliche Abweichung von gesetzlichen Leitbild darstellen und auch die Rechtsprechung mittlerweile von den Preisfortschreibungsregeln der VOB/B Abschied nimmt.

In der VOB/C wurden 14 ATV fachtechnisch fortgeschrieben und redaktionelle Überarbeitungen vorgenommen. Betroffen von der fachtechnischen Überarbeitung sind die ATV DIN 18299, 18305, 18318, 18322, 18325, 18332, 18336, 18338, 18352, 18354, 18358, 18360, 18382 und 18384.

Näheres hierzu lässt sich dem Einführungserlass entnehmen, der in den einschlägigen Portalen veröffentlicht ist. Dieser ist am 01.10.2019 in Kraft getreten und bindet alle Vergabestellen des Bundes.