Rechts-News

Download als pdf
20.03.2020

Die Corona-Krise…

… hat längst auch die Bauwirtschaft erreicht. Manche Auftragnehmer arbeiten nur noch mit halber Besetzung oder bleiben der Baustelle unter Verweis auf Ansteckungsgefahren fern, Auftraggeber denken von sich aus über Baustopps nach oder befürchten behördlich angeordnete Quarantäne-Maßnahmen an, welche die Bautätigkeit einschränken oder ganz zum Erliegen bringen können. Obendrein fehlt es immer häufiger an Material, weil nicht mehr oder nicht ausreichend produziert wird und/oder Lieferketten unterbrochen worden sind.

Juristisch gesehen handelt es sich hier um Leistungsstörungen, welche erhebliche wechselseitige Ansprüche bis hin zu Kündigungen auslösen können. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Frage, ob sich der Leistungsverpflichtete auf „Höhere Gewalt“ berufen kann oder ob er den Ausfall oder die Einschränkung der eigenen Leistung zu vertreten hat, was zu vertraglichen Sanktionen führen kann. Auch der Neuabschluss von Verträgen birgt derzeit Gefahren, wenn die Parteien zu möglichen coronabedingten Beeinträchtigungen keine vorsorglichen Regelungen treffen.

Wir wollen in diesem Newsletter einige der wichtigsten Szenarien beleuchten und hierzu Ratschläge und Handlungsempfehlungen geben.

Daneben stehen wir als Baukanzlei für die Beantwortung Ihrer Fragen auch persönlich zur Verfügung (berlin@dieckert.de). Schließlich werden wir in Kürze Webinare veranstalten, in denen wir Hinweise zum Umgang mit coronabedingten Leistungsstörungen bei der Abwicklung von (Bau-)Verträgen geben.

Dr. Ulrich Dieckert
Rechtsanwalt