Vergabe

In folgenden Beratungs­schwerpunkten stehen wir Ihnen zur Seite:

  • Begleitung von Vergabeverfahren
  • Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren
  • Geltendmachung/Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Beratung von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP-Projekte)
  • Rechtsfragen der Elektronischen Vergabe

Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe vertreten und beraten wir Auftraggeber und Bieter.

Für öffentliche Auftraggeber übernehmen wir die rechtlich sichere Konzeption und Abwicklung des Vergabeverfahrens. Wir erarbeiten für jeden Beschaffungsvorgang die notwendige Vergabestrategie, die auf die Wünsche des Mandanten und die Gegebenheiten des jeweiligen Beschaffungsvorganges angepasst ist. Ferner stellen wir sicher, dass die Ausschreibung die rechtlichen Rahmenbedingungen des europäischen, deutschen oder jeweiligen Landesrechtes einhält.

Bieter begleiten wir bei der Erstellung des Teilnahmeantrages oder des Angebotes. Wir prüfen Vergabeunterlagen auf mögliche Vergaberechtsverstöße, damit Bieter hierdurch keine Nachteile erleiden. Gleiches gilt in Bezug auf Entscheidungen der Vergabestellen während der Durchführung während des Verfahrens.

Selbstverständlich vertreten wir Auftraggeber und Bieter im Rahmen von Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte und übernehmen auch die Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Wir führen Schulungen zum Vergaberecht durch, sowohl inhouse bei Auftraggebern und Auftragnehmern als auch in unserem eigenen Schulungszentrum. Schließlich wirken wir als Autoren an vergaberechtlichen Kommentaren mit und beteiligen uns mit Aufsätzen an der wissenschaftlichen Diskussion.