Diese Fragen legt das Amtsgericht dem BVerfG per Beschluss vom 18.08.2020 mit beeindruckendem Umfang von 136 Fußnoten zur Entscheidung vor.
Die sich widersprechenden Kammern und Gerichte lassen derzeit nur einen Schluss zu – ein absolut risikoloses Vorgehen gibt es für Vermieter und Mieter gerade nicht.
Selbst wenn die Verfassungsgerichte urteilen, bleiben neben der Verfassungsmäßigkeit im weiteren Sinne zahlreiche offene Detailfragen wie Schattenmieten, Vertragsabwicklung im Fall einer Verfassungswidrigkeit etc. zu klären, die die Berliner noch lange beschäftigen werden.
Auch zukünftige Pläne des Senats verheißen Konfliktpotenzial:
Nachdem die Schirmherrin des Mietendeckels, Frau Katrin Lompscher (Linke) im August 2020 als Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen zurückgetreten ist, hat Herr Sebastian Scheel (Linke) diese Position nunmehr inne. Sein Projekt ist die Schaffung eines Wohnungs- und Mietenkatasters für Berlin. Von dieser Gesamterhebung erhofft man sich einen repräsentativeren Überblick, als dies mit dem Mietspiegel möglich ist, und genauere Angaben zur sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder zur Frage, ob Wohnungen überbelegt seien. Zudem wolle man so den „wirtschaftlichen Berechtigten“ besser ermitteln können, was Mietern, Gerichten, Ämtern und Strafverfolgern gerade im Fall von verzweigten Firmen-Netzwerken oder sogar Strohmännern teils mit Sitz in fernen Steueroasen schwer fällt.
Martin Krah
Rechtsanwalt